Eingangsstufe
Grundsätze
„Grundschulen können den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Einheit führen, die von einzelnen Schülerinnen und Schülern auch in einem oder drei Schuljahren durchlaufen werden kann. In der Eingangsstufe werden Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. An Grundschulen mit einer Eingangsstufe wird kein Schulkindergarten geführt.“[1]
Folgende Grundsätze ergeben sich für uns für die Arbeit in der Eingangsstufe:
- Jedes Kind bekommt so viel Zeit zum Lernen, wie es braucht.
- Eine individuelle Verweildauer von einen bis zu drei Jahren ist möglich.
- Alle schulpflichtigen Kinder werden aufgenommen. Eine Zurückstellung gibt es nicht (wenn man in die Lerngruppe „Eingangsstufe“ einschulen möchte).
- Auch Kann - Kinder können nach Überprüfung aufgenommen werden.
- Es gibt kein Lernen im Gleichschritt.
- Es gibt kein „Sitzenbleiben“.
- In jedem Jahr verlassen Kinder, die die Lernziele der Eingangsstufe erreicht haben (die des 1. und 2. Schuljahrgangs), die Gruppe, um in das dritte Schuljahr zu gehen.
- In jedem Jahr kommen neue Lernanfänger in die Gruppe (Einschulung mit der/ den ersten Klasse).
- Die Kinder, die in der Gruppe geblieben sind, führen die neuen SchülerInnen in das Schul- und Klassenleben ein, helfen und unterstützen sie.
- Wer in einem oder in mehreren Fächern mit den älteren SchülerInnen zusammen lernen kann, tut dies. (Förderung von Begabung)
- Wer in einem oder in mehreren Fächern Wiederholung und Übung benötigt, tut dies mit den jüngeren SchülerInnen zusammen. (Förderung bei Entwicklungsverzögerung)
- Lehrerinnen und Lehrer sind in der Eingangsstufe insbesondere OrganisatorInnen von Lern- und Lehrprozessen. Lern- und Leistungsfähigkeit wird durch individuelle Lernangebote erhalten und verstärkt. Die Lehrkraft steht helfend und unterstützend zur Seite.
- Pädagogische Konferenzen zum regelmäßigen Austausch zwischen den Lehrkräften finden statt.
- Systematische Beobachtung der Lernentwicklung und förderdiagnostische Tests
(auch durch unsere Förderschullehrerin) sind Bestandteile des Unterrichts.
Die SchülerInnen besuchen die jahrgangsgemischte Eingangsstufe in der Regel zwei Jahre. Danach wechseln sie in den 3. Schuljahrgang.
Schnell lernende SchülerInnen können bereits nach einem Jahr in den 3. Schuljahrgang wechseln. SchülerInnen, die mehr Zeit benötigen können drei Jahre in der Eingangsstufe bleiben und rücken danach in den 3. Schuljahrgang auf.[2]
Eine Verweildauer von zwei Jahren stellt die Regel dar.
- Die individuelle Kompetenzentwicklung ist Voraussetzung für die Entscheidung über die Verweildauer. Diese wird ca. viermal pro Schuljahr analysiert und in pädagogischen Sitzungen beraten.
[1] KuMi Niedersachsen: Erlass Arbeit in der Grundschule vom 3.2.2004
[2] Vgl. KuMi Niedersachsen: Jahrgangsgemischte Eingangsstufe – ein Weg zum erfolgreichen Lernen.Hannover 2007 , S.4
- Es gibt eine systematische ca. sechswöchige Beobachtungsphase zur Feststellung der Lernausgangslage aller SchülerInnen durch die Lehrer.
- Der Entwicklungsstand der SchülerInnen wird in pädagogischen Sitzungen sowie mit den Eltern im Rahmen der Elternsprechtage beraten.
- Unterstützende Verfahren zur Ermittlung der Lernausgangslage werden hinzugezogen.
- Alle Entscheidungen der Klassenkonferenz werden schülerbezogen vorbereitet und die Eltern werden frühzeitig in die Entscheidungsfindung einbezogen.
- Als Absicherung des Übergangs gibt es für alle SchülerInnen der Eingangsstufe den individuellen Förderplan, in dem das individuelle Verweilen und die Ziele genau beschrieben werden.
Alle oben genannten Maßnahmen setzen eine sorgfältige und genaue Beobachtung des individuellen Lernfortschritts eines jeden Schülers voraus. Da die förderdiagnostischen Beobachtungsmöglichkeiten, insbesondere bei größeren Lerngruppen zeitlich eingeschränkt sind, werden Möglichkeiten geschaffen, diese Maßnahmen zu vollziehen. Zum einen kommt hier der Einsatz der Förderschullehrerin, die in diagnostischen Verfahren ausgebildet ist, zum Einsatz und Doppelbesetzungen können genutzt werden.
Lernen
Vom gemeinsamen jahrgangsübergreifenden Arbeiten und Lernen profitieren alle SchülerInnen, wenn entsprechende Ansätze zur Binnendifferenzierung realisiert werden. So werden zum Beispiel jüngere Kinder durch den höheren Entwicklungsstand der älteren MitschülerInnen zusätzlich angeregt. Auch für die älteren SchülerInnen bieten sich vielfältige Lernansätze, da sie die Gelegenheit haben, bereits Gelerntes zu wiederholen, weiterzugeben und zu vertiefen. Leistungsstarke SchülerInnen im ersten Schuljahresbesuch können bereits die Unterrichtsziele des 2. Schuljahres anstreben. Dies kommt dem Ansatz der Flexibilisierung in der Hinsicht entgegen, dass besonders für schnellere SchülerInnen der Übergang in die höhere Jahrgangsstufe bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen schrittweise realisiert werden kann, wobei die bekannte Sozialstruktur weitgehend beibehalten bleibt.
Neben den Möglichkeiten zur Verkürzung der Schulzeit ist ein Hauptanliegen der Eingangsstufe, Entwicklungsrückstände einzelner SchülerInnen zu kompensieren. Dies wird durch die Verweildauer von bis zu drei Jahren möglich. Ein längeres Verweilen in der jahrgangsübergreifenden Lerngruppe erweist sich als unproblematisch. Die gewohnte Sozialstruktur bleibt weitgehend erhalten.
Inhaltlich und methodisch
- Es besteht die Möglichkeit, aus verschiedenen Lernangeboten auszuwählen.
- Im geöffneten Unterricht haben die SchülerInnen Mitbestimmungsmöglichkeiten hinsichtlich der Inhalte, Zeitdauer, Arbeitsweisen und Materialien.
- Der Unterricht ist, da, wo es sinnvoll erscheint, fächerübergreifend angelegt.
- Offene Arrangements von Lernsituationen und Materialien werden bevorzugt.
- Dem sozialen und kooperativen Lernen kommt ein hoher Stellenwert zu.
- SchülerInnen lernen verschiedene Methoden kennen, um sich Inhalte anzueignen und ihre Arbeit selbstständig zu organisieren.
- Lernen wird gelernt.
- Eine ausgeprägte Sprach- und Schreibkultur bestimmt den Unterricht (Erzählkreis, Präsentationen...)
- Trotz Offenheit und Flexibilität der Unterrichtsinhalte (es ist doch belanglos, ob z.B. Pflanzen und Tiere in ihrem Lebensraum im 1. oder 2. Schuljahr behandelt werden), sind die Kerncurricula genauso verbindlich wie in den anderen Klassen.